Allgemeine Geschäftsbedingungen der HIVEDRIVE Limited
§ 1 Geltungsbereich
Die HIVEDRIVE Limited („HIVEDRIVE“) erbringt ihre Leistungen, einschließlich zukünftiger Geschäfte mit dem Kunden aus laufender Geschäftsbeziehung, ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Abweichungen oder Ergänzungen sind schriftlich zu vereinbaren.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, selbst wenn auf einzelnen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss oder der Vertragsdurchführung verwendeten Dokumenten des Kunden (bspw. Bestell- oder Auftragsformulare) auf solche verwiesen wird. Die Ausführung einer beauftragten Leistung gilt nicht als Zustimmung zur Geltung kundenseitiger AGB.
Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie sonstigen institutionellen Kunden, die bei der Beauftragung nicht als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB agieren.
HIVEDRIVE ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Über solche Änderungen informiert HIVEDRIVE den Kunden in Textform (bspw. per E-Mail oder Brief). Die Änderung gilt als vom Kunden akzeptiert, wenn er nicht binnen sechs Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform widerspricht. Auf diese Folge weist HIVEDRIVE den Kunden in der Änderungsmitteilung hin.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungserbringung
Der Vertragsschluss erfolgt in der Regel über ein Angebot von HIVEDRIVE, in dem die maßgeblichen Leistungsinhalte und Konditionen genannt werden. Eine besondere Form ist für die Beauftragung nicht erforderlich, sie soll jedoch aus Gründen der Nachweisbarkeit in dokumentierter Form erfolgen (bspw. per E-Mail, elektronische Signatur o. ä.). Auch die kundenseitige Buchung eines Termins für ein Kick-off-Meeting oder ähnliche Handlungen, mit denen der Kunde den Beginn der Leistungserbringung veranlasst, gelten als Dokumentation der Beauftragung durch den Kunden.
Maßgeblich für Inhalt und Umfang der zu erbringenden Leistungen ist das Angebot von HIVEDRIVE sowie die darin ggf. in Bezug genommenen Anlagen und Anhänge, wobei auch online abrufbare Unterlagen durch Bezugnahme per Link oder URL-Referenz in den Vertrag einbezogen werden können.
Sofern im Angebot kein konkretes Startdatum genannt ist, beginnt die Leistungserbringung nach Absprache, jedoch spätestens innerhalb von vier Wochen nach Vertragsschluss. Der Kunde verpflichtet sich, innerhalb dieses Zeitraums eine Terminfindung zu ermöglichen. Erfolgt keine Terminabstimmung, behält sich HIVEDRIVE vor, einen Startzeitpunkt festzulegen und die Leistungserbringung entsprechend zu beginnen.
HIVEDRIVE schuldet die Durchführung der vertraglichen Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt, jedoch keinen bestimmten Erfolg. Soweit die Leistungen von HIVEDRIVE die Gewinnung qualifizierten Personals beinhalten, erkennt der Kunde an, dass die Leistungspflicht von HIVEDRIVE auf die Ermöglichung geeigneter Bewerbungen beschränkt ist; HIVEDRIVE schuldet keine erfolgreiche Vermittlung von Personal im Sinne des Abschlusses eines Arbeitsvertrags.
HIVEDRIVE kann sich zur Leistungserbringung Dritter (bspw. Vorlieferanten, Freelancer, Subunternehmer) bedienen.
§ 3 Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
Für wiederkehrend zu erbringende Leistungen (Dauerschuldverhältnisse) gilt eine „revolvierende Festlaufzeit“. Dies bedeutet, dass der Vertrag initial für die im Angebot angegebene Dauer gilt und sich anschließend um gleichlautende feste Zeiträume verlängert, wenn er nicht gekündigt wird. Ist im Angebot nichts anderes angegeben, gelten Vertragsperioden von jeweils drei Monaten.
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ablauf der jeweiligen Laufzeitperiode ordentlich kündigen, erstmals mit Wirkung zum Ablauf der initialen Laufzeitperiode. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kündigungen bedürfen der Schriftform.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde unterstützt HIVEDRIVE angemessen und auf eigene Kosten bei der Vertragsdurchführung, einschließlich der Bereitstellung erforderlicher personeller Kapazitäten. Der Kunde stellt HIVEDRIVE alle für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, vollständig, aktuell sowie frei von Rechten Dritter zur Verfügung.
Der Kunde erteilt HIVEDRIVE die erforderlichen Freigaben zur Leistungserbringung und stellt sicher, dass alle notwendigen Einwilligungen eingeholt wurden, insbesondere für die Nutzung von Bildnissen von Arbeitnehmern oder anderen Personen.
§ 5 Rechte an Arbeitsergebnissen
An individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen räumt HIVEDRIVE dem Kunden ausschließliche, übertragbare und unterlizenzierbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte ein. An allen anderen Arbeitsergebnissen räumt HIVEDRIVE dem Kunden einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrechte ein, beschränkt auf die vertraglichen Zwecke.
Die Nutzungsrechte gehen erst bei vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung auf den Kunden über.
§ 6 Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach den Vertragsunterlagen, insbesondere dem Angebot von HIVEDRIVE. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kunden außerhalb Zyperns sind verpflichtet, die Umsatzsteuer über das Reverse-Charge-Verfahren abzuführen.
Die Vergütung wird mit Vertragsschluss fällig, sofern nicht ein abweichender Zahlungsplan vereinbart wurde. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
§ 7 Leistungsstörungen und höhere Gewalt
Vereinbarte Leistungsfristen gelten als Zielvorstellungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. HIVEDRIVE ist von der Leistungspflicht befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung auf Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse zurückzuführen ist.
§ 8 Haftung
HIVEDRIVE haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von HIVEDRIVE auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen HIVEDRIVE und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Republik Zypern unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von HIVEDRIVE in Zypern. Sofern der Kunde seinen Sitz in einem EU-Mitgliedstaat hat, kann alternativ ein Gerichtsstand im Land des Kunden vereinbart werden. Eine solche individuelle Vereinbarung erfolgt im jeweiligen Angebot oder in ergänzenden Vertragsbedingungen.
§ 10 Datenschutz
HIVEDRIVE verpflichtet sich, die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu beachten. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass HIVEDRIVE personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und Durchführung der Leistungen verarbeitet. Nähere Informationen hierzu enthält die gesonderte Datenschutzerklärung, die unter https://hivedrive-marketing.com/datenschutz/ abrufbar ist.
§ 11 Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit offenbarten vertraulichen Informationen geheim zu halten.
Stand: Oktober 2024